- Buchschuld
Buchschuld, Geldverbindlichkeit, welche nicht auf einer ausdrücklichen Schuldverschreibung, sondern auf dem Eintrag im Handlungsbuch des Gläubigers beruht.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Buchschuld, Geldverbindlichkeit, welche nicht auf einer ausdrücklichen Schuldverschreibung, sondern auf dem Eintrag im Handlungsbuch des Gläubigers beruht.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Buchschuld — Buchschuld, eine Schuld, welche der Kaufmann in seinem Buche eingetragen hat, ohne eine schriftliche Anerkennung der Schuld vom Schuldner zu haben … Herders Conversations-Lexikon
Būchschuld, die — Die Būchschuld, plur. die en, in den Rechten und im Handlungswesen, eine Schuld, worüber man keine andere Sicherheit hat, als daß sie in dem Rechnungs oder Handlungsbuche aufgezeichnet ist, im Gegensatze derjenigen Schulden, worüber man Wechsel,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Buchschuld — Buch|schuld 〈f. 20〉 1. = Buchforderung 2. in ein bes. Verzeichnis (Staatsschuldbuch) eingetragene Staatsschuld, über die keine Schuldurkunde ausgestellt wird … Universal-Lexikon
Staatsschuldbuch — Staatsschuldbuch, amtliches Register, in das Darlehnsforderungen an die Staatskasse aus konsolidierten Staatsschulden in der Form von Buchschulden eingetragen werden können. Nach dem preußischen Gesetz vom 20. Juli 1883 kann der Inhaber einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Buchforderung — Buch|for|de|rung 〈f. 20; Kaufmannsspr.〉 Forderung aufgrund der Rechnungsbücher; Sy Buchschuld (1) … Universal-Lexikon